Wirtschaftsstrafrecht
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Erfahren Sie hier mehr über Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaft-befehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Die Skandale rund um große und einflussreiche Wirtschaftsunternehmen haben das Wirtschaftsstrafrecht in den Mittelpunkt der strafjuristischen wie gesellschaftlichen Diskussion gerückt.
Viele Unternehmen müssen um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, mit den entsprechenden Auswirkungen auf Art und Anzahl von Ermittlungsverfahren. Als klassische Delikte, welche die Staatsanwaltschaft häufiger beschäftigen, sei neben den Betrugsstraftaten (§ 263 ff. StGB) und dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) die Insolvenzverschleppung (§ 15a Insolvenzordnung) und der Bankrott (§ 283 StGB) genannt.
Im Gegensatz zu den im allgemeinen Strafrecht normierten Wirtschaftsdelikten wie Betrug und Untreue gibt es außerhalb des Strafgesetzbuches noch eine Vielzahl von weiteren Wirtschaftsstraftatbeständen, die z. B. im Wettbewerbsrecht oder im Kredit-, Finanz-, Bilanz-, Steuer- Zoll- und Umweltstrafrecht zu finden sind.
Möglichen Fehlentscheidungen der Strafverfolgungsbehörden ist nur durch eine kritische und intensive Begleitung der Verfolgungstätigkeit in jeder Phase eines Wirtschaftsstrafverfahrens zu begegnen; oftmals sind eine spezielle Logistik und hoher anwaltlicher Personaleinsatz gefordert. Besonders wichtig ist die frühzeitige Beauftragung des Strafverteidigers. Die entscheidenden Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Schon hier kann durch Absprachen mit der Staatsanwaltschaft einiges in Ihrem Sinne bewegt werden.
Gerade in Wirtschaftsstrafsachen wird der Vorwurf häufig im Wege des sogenannten 'Deals' verhandelt. Hierdurch wird einem langwierigen und aufreibenden Gerichtsverfahren ausgewichen und verhindert, dass die Medien über den Vorwurf ausführlich berichten.
An dem 'Deal' haben auch die Ermittlungsbehörden und Gerichte großes Interesse. Sie verfügen schlicht nicht über ausreichende personelle und logistische Kapazität, um den Vorwurf in allen Einzelheiten zu ermitteln und abzuurteilen. Hier liegt für die Verteidigung ein nicht zu unter-schätzender strategischer Ansatz.
Wir beraten, vertreten und verteidigen Sie in Wirtschaftsstrafverfahren diskret und effizient.
Auch präventiv beraten wir Sie. Wenn Sie also erfahren möchten, was es hinsichtlich der Vermeidung potentieller Ermittlungsverfahren zu beachten gilt, klären wir dies gerne mit Ihnen gemeinsam.
Fallbeispiele:
nachdem es durch das Amtsgericht bereits einen Teilfreispruch wegen des Betrugsvorwurfs gab, andererseits aber eine Verurteilung wegen Untreue zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ist das Strafverfahren in der Rechtsmittelinstanz insgesamt eingestellt worden)