ALLGEMEINES STRAFRECHT


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Fachanwälte für Strafrecht


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Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz

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ALLGEMEINES STRAFRECHT

Was hier als allgemeines Strafrecht bezeichnet wird, ist genau betrach-tet der Großteil der Ermittlungsverfahren.

Straftaten wie beispielsweise:

müssen genauso gewissenhaft verteidigt werden, wie schwere Ver-brechen. Leider ist die Gefahr, in „kleinere“ Strafverfahren verwickelt zu werden, für jeden groß. Nachlässigkeit, Unachtsamkeit, eine übersehene Rechnung, Streit mit einem Lieferanten oder Nachbarn, etc. Beispiele dafür, warum uns jemand anzeigt und wir daraufhin von der Polizei vorgeladen werden, gibt es gerade in kleineren Strafverfahren vielfach. Bevor Sie sich auf eine Diskussion mit der Polizei einlassen, sollten Sie auch bei solch alltäglichen Problemen den Rat eines Anwaltes für Strafrecht einholen.

Wir beraten und vertreten Sie auch in kleineren Strafrechts-angelegenheiten gerne. Gerade hier lässt sich eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens durch eine versierte Strafverteidigung besonders häufig erreichen. So kann verhindert werden, dass Sie dem Druck und der Belastung einer Gerichtsverhandlung ausgesetzt sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie uns möglichst frühzeitig einschalten. Am besten gleich, nachdem Sie davon erfahren haben, dass Sie angezeigt wurden oder dass gegen Sie ermittelt wird, spätestens nachdem Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen. Je eher ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen wird, desto mehr Einfluss kann er auf den weiteren Gang des Verfahrens nehmen.