Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Fachanwalt für Strafrecht
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
im Deutschen Anwaltsverein,
Vereinigung Berliner Strafverteidiger,
Berliner Anwaltsverein
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaft-befehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
Rechtsanwalt Georg C. Schäfer, aufgewachsen in Nordrhein-Westfalen, studierte Rechtswissenschaften in Köln und Berlin. Er ist seit 1997 als Anwalt tätig. Aufgrund überdurchschnittlicher theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen wurde ihm 2001 der Fachanwaltstitel für Strafrecht und 2002 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen. Außerdem hat Rechtsanwalt Schäfer den Fachanwaltskurs für Medizinrecht erfolgreich abgeschlossen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm schon mehrfach und auch aktuell das Zertifikat 'Qualität durch Fortbildung' erteilt.
Rechtsanwalt Schäfer war als ehrenamtlicher Richter bei einer großen Strafkammer des Landgerichts Berlin, als Betriebsratsvorsitzender, als Tarifkommissionsmitglied und als Notariatsverwalter tätig. Durch die Rechtsanwaltskammer Berlin wurde er in einen Fachausschuss berufen, in dem er auch weiterhin tätig ist.
Gemeinsam mit seiner Kollegin, Rechtsanwältin Sarah Kroll, ebenfalls Fachanwältin für Strafrecht, bietet Rechts-anwalt Schäfer als Fachanwalt für Strafrecht eine hochqualifizierte Rechtsberatung und Vertretung an.
Er berät und vertritt Sie bei der Strafverteidigung in allen Bereichen - von Jugendstrafsachen, Verkehrsstraf-sachen und Vermögensdelikten (z. B. Betrug, Diebstahl, Raub), über Verstöße gegen das Betäubungsmittel-gesetz (Drogendelikte), bei Gewaltdelikten (z. B. Körperverletzung) und Sexualstraftaten bis hin zu Kapitalstraf-sachen und im Bereich der Steuer- und Wirtschaftskriminalität.
Er steht Ihnen als Wahl- und Pflichtverteidiger zur Verfügung, vertritt Sie vor Gericht, auch in der Rechtsmittel-instanz (Berufung, Beschwerde und Revision) und ist als Zeugenbeistand, in der Geschädigtenvertretung und bei der Nebenklage für Sie tätig.
Ferner in den Bereichen Anhörung, Anklage, Beschlagnahme, Bewährung, Bußgeldbescheid, Durchsuchung, Er-mittlungsverfahren, Haft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Maßregelvollzug, Pflichtverteidigung, Polizeigewahr-sam, Strafanzeige, Strafbefehl, Therapie, Unterbringung u.a.
Bei der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht regelt Rechtsanwalt Schäfer für Sie die Themen Alkoholfahrt, Beleidigung, Bußgeld, Drogenfahrt, fahrlässige Körperverletzung, Fahrerflucht, Fahr-verbot, Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nötigung, Rotlichtverstoß, unerlaubtes Entfer-nen vom Unfallort, Unfallflucht, Verkehrsgefährdung u.a.