AKTUELLES/ PRAXISBEISPIELE
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Erfahren Sie hier mehr über Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaftbefehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
Beispiele aus unserer Praxis:
- Rückgabe des Führerscheins nach Beschlagnahme
- Aufhebung des Urteils wegen Drogenbesitz
- Anordnung einer Gegenüberstellung
- Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwerde
- Einstellung des Verfahrens in der Berufungsinstanz
- Einstellung des Verfahrens durch das Jugendschöffengericht
Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis:
Der Mandant wurde beschuldigt, in der Hauptverhandlung einen Nötigungsversuch gegenüber einem Strafrichter be-gangen zu haben. Nachdem wir dazu im Einzelnen vorge-tragen und die Einstellung des Verfahrens beantragt hat-ten, die Staatsanwaltschaft dies aber (noch) nicht einsehen mochte, wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls durch das Gericht aus Rechtsgründen zutreffend abgelehnt. Dagegen legte die Staats-anwaltschaft Rechtsmittel ein und hatte damit zunächst vor dem Landgericht vorläufigen Erfolg. Der Richter weigerte sich, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden und sprach den Angeklagten schließlich frei. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung und nahm diese aber nach weiterer Überlegung wieder zurück.
Die durchgängige Einwirkung auf das strafrechtliche Er-mittlungsverfahren führte schließlich zur Vermeidung der Verurteilung und zum rechtskräftigen Freispruch.
Auswahl von veröffentlichten Entscheidungen
(durch uns erfolgreich vertreten)
- Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwerde
- Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe
- Strafmaß bei schwerer räuberischer Erpressung
- Strafzumessung beim Drogenhandel
- Gutachten zur Glaubwürdigkeit
- Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung
- Feststellungen eines früheren Strafurteils
- Verlegung eines Hauptverhandlungstermins
- Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung
- Negativprognose bei lange zurückliegender Anlasstat
- Falsche Verdächtigung bei zweifelhafter Täterschaft des Verdächtigen
- Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die Gehörsrüge nach § 33a StPO zulässig
- Der Schwerbehindertenausweis hat nur deklaratorische Wirkung und muss nicht mitgeführt werden