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P f l i c h t v e r t e i d i g e r   b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Strafrecht


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Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz

030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis:

Der Mandant wurde beschuldigt, in der Hauptverhandlung einen Nötigungsversuch gegenüber einem Strafrichter be-gangen zu haben. Nachdem wir dazu im Einzelnen vorge-tragen und die Einstellung des Verfahrens beantragt hat-ten, die Staatsanwaltschaft dies aber (noch) nicht einsehen mochte, wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls durch das Gericht aus Rechtsgründen zutreffend abgelehnt. Dagegen legte die Staats-anwaltschaft Rechtsmittel ein und hatte damit zunächst vor dem Landgericht vorläufigen Erfolg. Der Richter weigerte sich, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden und sprach den Angeklagten schließlich frei. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung und nahm diese aber nach weiterer Überlegung wieder zurück.

Die durchgängige Einwirkung auf das strafrechtliche Er-mittlungsverfahren führte schließlich zur Vermeidung der Verurteilung und zum rechtskräftigen Freispruch.

Auswahl von veröffentlichten Entscheidungen 

(durch uns erfolgreich vertreten)

- Pflichtverteidigerbestellung nach                      Beschwerde

- Berufungsverfahren wegen versuchten            räuberischen Diebstahls u.a. (zwei                   Abteilungen des Amtsgerichts hatten                  jeweils Haftstrafen verhängt, das                        Landgericht wandelte diese nach                         Verfahrensverbindung insgesamt in eine           Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung um

- Zahlungserleichterungen bei einer                    Geldstrafe       

- Einstellung des Verfahrens durch das              Oberlandesgericht, da es an einem                    wirksamen Eröffnungsbeschluß fehlt          

- Strafmaß bei schwerer räuberischer    Erpressung

- Strafzumessung beim Drogenhandel          

- Gutachten zur Glaubwürdigkeit

- Unwirksamkeit der                                                  Rechtsmittelbeschränkung          

- Feststellungen eines früheren Strafurteils     

- Verlegung eines                                                        Hauptverhandlungstermins

- Notwendigkeit einer                                                Pflichtverteidigerbestellung

- Negativprognose bei lange zurückliegender    Anlasstat

- Falsche Verdächtigung bei zweifelhafter          Täterschaft des Verdächtigen

- Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die              Gehörsrüge nach  § 33a StPO zulässig                                           

- Der Schwerbehindertenausweis hat nur            deklaratorische  Wirkung und muss nicht          mitgeführt werden 

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs  

Entscheidungen des Kammergerichts