Verkehrsstrafrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
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FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaft-befehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigten-vertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
VERKEHRSSTRAFRECHT/ ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
Ein Verkehrsstrafverfahren bzw. Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren) kann für jeden besonders schnell und unverhofft zur Realität werden. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten – die jedem Verkehrsteilnehmer leicht unterlaufen – können zur Einleitung eines Verkehrsstrafverfahrens oder zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit führen.
Eine Ablenkung führt zu einem Unfall, der Insasse des anderen Fahrzeuges ist verletzt – vielleicht nur leicht; dies führt unweigerlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung. Oder: Der Unfallgegner oder ein Insasse versterben. Dann kommt sogar eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.
Besonders häufig sieht sich der Verkehrsteilnehmer dem Vorwurf
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sog. Fahrerflucht (§ 142 StGB)
der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) oder
der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
ausgesetzt.
Die Verteidigungsstrategie im Straf- und Bußgeldverfahren sollte von Anfang an sorgfältig bedacht und vorbereitet werden. Beauftragen Sie uns daher möglichst frühzeitig, damit die Weichen für das weitere Verfahren rechtzeitig gestellt werden können.
Einer der wichtigsten Ratschläge vorab lautet:
Auf Fragen von Unfallbeteiligten zur Sache keine Angaben machen.
Auf Fragen der Polizeibeamten spätestens dann keine Angaben mehr machen, wenn mit der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens gerechnet werden muss (lediglich die Pflichtangaben gemäß § 111 OWiG: Vor-, Familien-, und Geburtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit).
Fallbeispiele:
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagenerfüllung)
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Einstellung des Strafverfahrens durch den Jugendrichter)
fahrlässige Körperverletzung (Einstellung des Strafverfahrens)
Nötigung im Straßenverkehr (Einstellung des Straferfahrens in der gerichtlichen Hauptverhandlung)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Einstellung des Strafverfahrens wegen geringer Schuld)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Einstellung des Strafverfahrens duch das Gericht)
Fahrverbot (Reduzierung von drei Monaten auf lediglich einen Monat durch das Gericht)
Gefährdung des Straßenverkehrs (Einstellung gegen Auflagenerfüllung durch das Gericht)
Verkehrsvergehen (Landgericht hebt die Entscheidung auf, mit welcher das Amtsgericht trotz Freispruchs für den Zeitraum der vorläufigen Beschlagnahme des Führerscheins keine Entschädigung zusprechen wollte
Verkehrsordnungswidrigkeit (Einstellung des Verfahrens durch das Gericht)
Ordnungswidrigkeit (an die Stelle des bisherigen tritt ein günstigerer Bußgeldbescheid)
Ordnungswidrigkeit (Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen)