Verkehrsstrafrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht

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Fachanwälte für Strafrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz

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VERKEHRSSTRAFRECHT/ ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Ein Verkehrsstrafverfahren bzw. Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren) kann für jeden besonders schnell und unverhofft zur Realität werden. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten – die jedem Verkehrsteilnehmer leicht unterlaufen – können zur Einleitung eines Verkehrsstrafverfahrens oder zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit führen.

Eine Ablenkung führt zu einem Unfall, der Insasse des anderen Fahrzeuges ist verletzt – vielleicht nur leicht; dies führt unweigerlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung. Oder: Der Unfallgegner oder ein Insasse versterben. Dann kommt sogar eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.

Besonders häufig sieht sich der Verkehrsteilnehmer dem Vorwurf

ausgesetzt.

Die Verteidigungsstrategie im Straf- und Bußgeldverfahren sollte von Anfang an sorgfältig bedacht und vorbereitet werden. Beauftragen Sie uns daher möglichst frühzeitig, damit die Weichen für das weitere Verfahren rechtzeitig gestellt werden können.

Einer der wichtigsten Ratschläge vorab lautet:


     Fallbeispiele: