Kosten

P f l i c h t v e r t e i d i g e r   b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Strafrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz

030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

Grundsätzlich muss jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bzw. Beratung eine Rechnung stellen.  

Diese wird auf Grundlage des Gesetzes über die Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellt. 

Nun lässt allerdings das Gesetz zwei Abrechnungsmöglichkeiten zu. Zum einen kann ein Anwalt seine Gebühren gemäß einer zuvor getroffenen Vergütungsvereinbarung abrechnen oder - sofern eine solche nicht vorliegt - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. 

Eine Rechtsschutzversicherung hat für das Strafrecht gesonderte Regelungen. Erst einmal übernimmt nicht jede Versicherung strafrechtliche Verfahren. Wenn doch, dann wäre dies ein zusätzlicher Baustein Ihrer Versicherungpolice. Bitte prüfen Sie dies oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach!

Entgegen der weit verbreiteten Annahme werden die Kosten eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten nicht von der Landeskasse übernommen (keine Prozesskostenhilfe möglich). Unter bestimmten Umständen kann jedoch eine Pflichtverteidigung erwirkt werden. Dies ist abhängig vom Tatbestand und der damit verbundenen Strafe (z. B. § 140 StPO). 

Ratenzahlung ist bei uns grundsätzlich möglich!