Strafrecht

P f l i c h t v e r t e i d i g e r   b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Strafrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz

030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

Mandate in Wahl- und Pflichtverteidigung

- wir übernehmen die Verteidigung in  a l l e n  Bereichen -

STRAFRECHT

Im Strafverfahren gilt es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen. Hier können Weichen gestellt werden, ob das Verfahren fortgeführt oder aber aufgrund sachgemäßer Klärung eingestellt wird. Für eine Anklageerhebung reicht schon ein sogenannter hinreichender Tatverdacht. Dies bedeutet eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (50,01 %) für eine Verurteilung in der Hauptverhandlung. 

Tatsächlich enden weniger als 5 % der Verfahren, bei denen es eine Hauptverhandlung gibt, mit einem Freispruch. Auch Fristen sind unbedingt zu beachten. Gegen einen Strafbefehl kann lediglich binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Gegen ein Urteil kann Berufung bzw. Revision nur innerhalb einer Woche eingelegt werden. Dies im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten, wo weit längere Fristen gelten.

Benennen Sie Rechtsanwalt Schäfer bzw. Rechtsanwältin Kroll nach vorheriger Rücksprache mit uns bei der Ermittlungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft u.a.) bzw. Gericht als Pflichtverteidiger. Geben Sie dem Gericht nicht die Möglichkeit, einen Verteidiger seiner Wahl auszusuchen. Dies ist dann ein Verteidiger, der das Vertrauen des Gerichts genießt, nicht aber unbedingt Ihr Vertrauen!

Nach der Neuregelung des § 143a StPO gilt für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Für den Fall, dass Ihnen zur Auswahl des Verteidigers nur eine kurze Frist gesetzt und sodann ein nicht von Ihnen benannter Verteidiger beigeordnet wurde, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung über die Bestellung beantragen, dass Ihnen ein anderer von Ihnen bezeichneter Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellt wird. 

Allgemeines:

Das Strafrecht, umfasst Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Rechtsfolgen sind unter anderem Geld- und Freiheitsstrafe.

Geregelt ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO). Außer-dem gibt es verschiedene Nebenwerke wie das Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Drogen) (BtMG).