AKTUELLES/ PRAXISBEISPIELE

P f l i c h t v e r t e i d i g e r   b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Strafrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz

030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis:

Der Mandant wurde beschuldigt, in der Hauptverhandlung einen Nötigungsversuch gegenüber einem Strafrichter be-gangen zu haben. Nachdem wir dazu im Einzelnen vorge-tragen und die Einstellung des Verfahrens beantragt hat-ten, die Staatsanwaltschaft dies aber (noch) nicht einsehen mochte, wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls durch das Gericht aus Rechtsgründen zutreffend abgelehnt. Dagegen legte die Staats-anwaltschaft Rechtsmittel ein und hatte damit zunächst vor dem Landgericht vorläufigen Erfolg. Der Richter weigerte sich, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden und sprach den Angeklagten schließlich frei. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung und nahm diese aber nach weiterer Überlegung wieder zurück.

Die durchgängige Einwirkung auf das strafrechtliche Er-mittlungsverfahren führte schließlich zur Vermeidung der Verurteilung und zum rechtskräftigen Freispruch.